Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AQURAT Studio – Dieckmann & Pille GbR
Stand: Mai 2025
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der AQURAT Studio – Dieckmann & Pille GbR (im Folgenden „Agentur“) gegenüber ihren Kunden.
1.2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Agentur nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.1. Vertragsgegenstand sind alle durch die Agentur angebotenen Dienstleistungen, insbesondere:
2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell erstellten Angebot bzw. dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.
3.1. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
3.2. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot der Agentur schriftlich (auch per E-Mail) annimmt.
3.3. Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4.1. Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Leistungserbringung benötigten Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung stehen.
4.2. Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Genehmigungen (z. B. Drehgenehmigungen, Markenrechte, DSGVO-Konformität bei Social Media Auftritten) einzuholen und der Agentur rechtzeitig mitzuteilen.
4.3. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden und beeinflussen weder Fristen noch Vergütungsansprüche der Agentur.
4.4. Der Kunde ist verpflichtet, bei Social Media Management Leistungen redaktionelle Freigaben rechtzeitig zu erteilen oder zu begründen.
4.5. Während der Produktion ist der Kunde verpflichtet, anwesende Personen zu koordinieren, Locations bereitzustellen und ggf. für Ordnung zu sorgen.
5.1. Wünscht der Kunde Änderungen des Leistungsumfangs, so bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
5.2. Mehraufwand durch Änderungen nach Projektstart (z. B. neue Schnittwünsche, alternative Formate, Sprachversionen, Zusatzdrehs, Änderung von Postingplänen) wird gesondert berechnet.
5.3. Zusätzliche Reisekosten, Material- oder Mietkosten sind vom Kunden zu tragen.
6.1. Die Agentur räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die vereinbarte Verwendung ein (z. B. Website, Social Media, Werbung).
6.2. Nicht Gegenstand sind:
6.3. Eine Nutzung über den vertraglich bestimmten Zweck hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung und kann zusätzlich vergütet werden.
6.4. Die Agentur ist berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden (z. B. auf der Website, Social Media, bei Wettbewerben), sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
6.5. Für vom Kunden bereitgestellte Inhalte (z. B. Logos, Bildmaterial, Texte) trägt der Kunde die alleinige Verantwortung hinsichtlich der Nutzungsrechte.
7.1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2. Nach Vertragsschluss erfolgt eine Anzahlung i. H. v. 30 % der Auftragssumme. Der Restbetrag ist nach Leistungserbringung fällig.
7.3. Bei Projekten mit längerer Laufzeit oder umfangreicher Vorbereitung können weitere Abschlagszahlungen vereinbart werden.
7.4. Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
7.5. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen und weitere Leistungen bis zur Begleichung einzustellen.
8.1. Bei Stornierung durch den Kunden fällt ein Ausfallhonorar an:
8.2. Bereits getätigte Fremdleistungen (z. B. Mietstudio, Darsteller, Reisekosten, Social Media Ad Budgets) sind voll zu erstatten.
8.3. Terminverschiebungen sind möglich, sofern die Agentur zustimmt. Entstehende Zusatzkosten werden berechnet.
9.1. Der Kunde hat das gelieferte Werk binnen 7 Werktagen zu prüfen und schriftlich freizugeben oder Mängel anzuzeigen.
9.2. Nach Fristablauf gilt die Leistung als abgenommen.
9.3. Geringfügige Abweichungen oder künstlerische Entscheidungen begründen keine Mängel.
10.1. Die Agentur haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
10.2. Für entgangenen Gewinn, Datenverluste oder mittelbare Schäden wird keine Haftung übernommen.
10.3. Die Haftung für Dritte (z. B. Models, Musiker, Technik-Dienstleister) ist ausgeschlossen, sofern diese vom Kunden beauftragt wurden.
10.4. Die Agentur haftet nicht für Reaktionen Dritter auf Social Media Postings, Reichweitenverluste, gelöschte Inhalte durch Plattformen oder gesperrte Accounts.
11.1. Drohneneinsätze erfolgen nur bei geeigneter Witterung und rechtlicher Genehmigung.
11.2. Fällt ein Dreh aufgrund von Wetter aus, wird ein Ersatztermin vereinbart. Kosten für Anreise und Vorbereitung werden dennoch in Rechnung gestellt.
11.3. Der Kunde trägt die Verantwortung für Drehgenehmigungen auf Privatgrund.
12.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen.
13.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann ist.
13.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.